Was ist die ErP-Richtlinie und wie regelt sie Händetrockner?
Die Verordnung Nr. 1275/2008 der Europäischen Kommission ist in Kraft getreten und regelt die Anforderungen an den Stromverbrauch von elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten im Standby- und Aus-Zustand. Diese Regelung geht auf die One Watt Initiative der International Energy Agency (IEA) zurück.
Die Vorschriften schreiben den „Aus-Modus“ vor und die Standby-Leistung darf 0,5 W nicht überschreiten. Geräte müssen gegebenenfalls einen Aus-Modus und/oder Standby-Modus bereitstellen, wenn das Gerät an das Stromnetz angeschlossen ist.